Sie sind oder waren selbständig? Selbstständigkeit ist immer auch ein Risiko.
Auch Sie können von Ihren Schulden befreit werden. Unter bestimmten Voraussetzungen (deren Vorliegen wir gerne in einer Besprechung/Telefonat klären werden), können Sie ihre Selbstständigkeit auch im Insolvenzverfahren fortsetzen. Je nach Voraussetzungen ist dies durch das Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren möglich.
Voraussetzungen der Verbraucherinsolvenz:
- ehemals selbständig ,
- nicht mehr als 19 Gläubiger,
- keine Forderungen aus Arbeitnehmerverhältnissen.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kommt das Regelinsolvenzverfahren in Betracht. Für unsere Leistungen erhalten wir jedoch von den Ländern keine Zahlungen, die entstehenden Kosten müssen somit vom Selbstständigen ausgeglichen werden. Ratenzahlungen sind möglich. Die entstehenden Kosten orientieren sich an den Beträgen, welche von den Ländern für das Verbraucherinsolvenzverfahren gezahlt werden.